Energieberatung für Klein- und Mittelstandsunternehmen

Die Energieberatung für Klein- und Mittelstandsunternehmen hat das Ziel die Energieeffizienz im Betrieb zu verbessern.

Die Arbeitsplatzqualität kann gesteigert, die Behaglichkeit am Arbeitsplatz sowohl ökonomisch als auch ökologisch verbessert und somit die Kosten für den Betrieb langfristig gesenkt werden – so gewinnen alle.
Dieses Ziel wird über viele Ebenen (Bund, Länder und Gemeinde) und Programme hinweg gefördert.

Hier sind vor allem zu nennen:

  • die Förderbanken der einzelnen Bundesländer,
  • die KFW
  • die BAFA
  • die Städte und Gemeinden

Ziel ist aber stets Einsparpotentiale aufzuzeigen und nutzbar zu machen.

Für Sie als Auftraggeber gibt es mehrere gute Gründe eine qualifizierte unabhängige und freie Energieberatung zu beauftragen:

  1. Schaffung von Transparenz –
    „Woher kommen meine Energiekosten? Welche Einflussfaktoren gibt es?“
  2. Prüfung und Bewertung von alternativen Versorgungskonzepten
  3. Sicherstellung einer Hersteller und Anbieter unabhängige Beratung
  4. Vermeidung von Energieverschwendung
  5. Nutzbarmachung von zuvor ungenutzter Energie
  6. Sensibilisierung für Umwelt und Natur
  7. Sparen von barem Geld
  8. Nachhaltige wirtschaftliche Bewertung von Alternativen
  9. Umfassende Berichterstellung mit zeitliche abgestimmten Empfehlungen

Auch unterstütze ich Sie gerne bei Sonderthemen:

  • Integration und Bewertung von Sonderlösungen im Betrieb, z.B. Wasserstofftechnik
  • Integration von Kühlmaßnahmen im Fertigungsbereich
  • kostengünstige Einführung von E-Mobilitätslösungen, die zu Ihnen passen
  • Begleitung bei der Schaffung eines CO2 neutralen Unternehmens.

Welche Förderung gibt des für KMU’s?

Die Förderung sind vielfältig und richtet sich nach dem Fördergegenstand:

Gebäudehülle

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf jährlich 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal 5 Millionen Euro pro Gebäude.

Anlagentechnik (außer Heizung)

Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.

Gefördert werden:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
  • Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf jährlich 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal 5 Millionen Euro pro Gebäude.

Anlagen zur Wärmeerzeugung

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie die Errichtung, der Umbau, die Erweiterung eines Gebäudenetzes oder der Anschluss an ein Gebäude- oder an ein Wärmenetz. Bei Verfügbarkeit einer Internetverbindung und einer technischen Schnittstelle am Gerät, ist die Konnektivität von geförderten Heizungsanlagen herzustellen.

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen (jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) mindestens 81 %, Staub-Emissionsgrenzwert 2,5 mg/m³) nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung
  • Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl mind. 2,7)
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen (Betrieb nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan)
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

Bei Errichtung sowie Nachrüstung von Wärmepumpen und Biomasseanlagen zur Raumheizung inkl. der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden. Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA Nummern 3.2 bis 3.6 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf jährlich 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal 5 Millionen Euro pro Gebäude. Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Fördersatz gefördert:

  • Solarkollektoranlagen mit 25 %
  • Biomasseheizungen mit 10 %
  • Wärmepumpen mit 25 % (für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird) Es wird ein Bonus von 5 %-Punkten für Wärmepumpen gewährt, wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird (nicht kumulierbar mit Bonus für Wärmequellen)
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen mit 25 %
  • Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen
    • wenn keine Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird mit 30 %
    • wenn Biomasse als Brennstoff für die Spitzenlast eingesetzt wird (maximal 25 % Wärmeenergie aus Biomasse) mit 25 %
    • wenn auch Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird (maximal 75 % Wärmeenergie aus Biomasse) mit 20 %
  • Anschluss an ein Gebäudenetz mit 25 %
  • Anschluss an ein Wärmenetz mit 30 %
Heizungsoptimierung

Heizungsoptimierung

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, die älter als zwei Jahre und bei einer Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.

Gefördert werden:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B gemäß Formular „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen)“ der VdZ-Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung. Bei luftheizenden Systemen ist in der Fachunternehmererklärung zu bestätigen, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden.

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung der Heizungsoptimierung nach Nummer 5.4 wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden auf höchstens 1 000 Quadratmetern beheizter Fläche. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf jährlich 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal 5 Millionen Euro pro Gebäude.

Fachplanung / Baubegleitung

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.

Fördergegenstand

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die jährlichen förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.