Welche Fördermittel gibt für mich?

Dies ist eine komplexe und komplizierte Frage und lässt sich nicht in 1-2 Sätzen beantworten.

Die eigentlich wichtige Frage muss lauten:

Welche Förderungmittel kann ich in Anspruch nehmen und was sind meine jeweiligen Einschränkungen/Voraussetzungen?

Es gibt am Markt aktuell neben den Ländern und Gemeinden 2 wichtige Fördermittelgeber, welche jeweils individuelle Fördervoraussetzungen / -programme haben, die zu prüfen und aufeinander abzustimmen sind.

Was ist die BAFA (BEG)?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Was ist die KFW?

Bekannt ist die KfW vor allem für ihre private Bauförderung. Die 1948 per Gesetz als Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) gegründete staatliche Förderbank ist jedoch auch in anderen Bereichen aktiv. Als drittgrößte Bank in Deutschland (nach Bilanzsumme) unterstützt sie nicht nur Privatleute, sondern auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen beispielsweise beim Umweltschutz, bei Infrastruktur-Projekten und in der Entwicklungspolitik. Für Dich interessant ist neben der Bauförderung vor allem die Förderung in den Bereichen erneuerbare Energien, Studium und Ausbildung sowie Existenzgründung. Suchst Du in diesen Bereichen nach einer Finanzierung, solltest Du Dich über die jeweiligen Förderprogramme der KfW informieren.

Warum gibt es eine BAFA und eine KFW?

Einfach gesagt – weil jeweils unterschiedliche Ansprechpartner bedient werden:

  • KFW
    Die Hausbank ist der jeweilige Ansprechpartner. Der Eigentümer des Objekts hat sich an seine Bank oder seinen Finanzdienstleister zu wenden, wenn er eine Förderungen von der KFW haben möchte. Diese hat mit der KFW alles weitere abzustimmen und zu bewilligen.
  • BAFA
    Privatepersonen oder Energieberater sind der Ansprechpartner der BAFA. Der Eigentümer kann sich zum Teil direkt an die BAFA wenden für die Förderung einer Einzelmaßnahme. Zu Teil müssen aber auch Energieberater oder Fachunternehmer eingebunden werden. Dies hängt vom jeweiligen Förderprogramm oder -maßnahme ab.

Was fördert die KfW?

Die KfW oder Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine deutsche Förderbank in öffentlichem Recht.

Die KfW bietet im Bereich Bauen, Wohnen, Energiesparen ein breites Spektrum an Programmen, die zur Finanzierung von Investitionen in Wohnimmobilien dienen. Förderzwecke sind stets die Schaffung von Wohneigentum durch Wohneigentumsprogramme, die energetische Gebäudesanierung, das Modernisieren von Wohnraum, die Errichtung von sparsamen Neubauten, die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien sowie Photovoltaikanlagen. Einige wichtige Förderprogramme der KfW sind:

  • Energieeffizient Bauen (z.B. KFW 124)
    Der Kauf oder Bau eines KfW-Energie-Effizienzhauses wird durch ein Darlehen mit attraktivem Zinssatz und Tilgungszuschuss gefördert.
    • Förderkredit bis zu 100.000 Euro
    • für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen
    • gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
  • Energieeffizient Sanieren (z.B. KFW 261)
    Eine verbesserte Wärmedämmung sowie die Installation von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung wird bezuschusst. Seit März 2013 fördert die KfW auch die Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden (z. B. solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpenheizungen).
    • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
      Das Effizienz­haus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förder­produkten nutzen. Unter­schiedliche Zahlen­werte geben an, wie energie­effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenz­gebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energie­effizienz. – für Sanierung und Kauf
    • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
      Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuz­ahlenden Kredit­betrag und verkürzt somit die Lauf­zeit. Je besser die Effizienz­haus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss.Der maximale Tilgungs­zuschuss kann sich gegebenen­falls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energe­tische Fach­planung/Bau­begleitung beantragt wird.
    • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
  • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (z.B. KFW 297 + KFW 298)
    Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn
    • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
    • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
    • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz einplanen und überprüfen.

  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG (z.B. KFW 297 + KFW 298)
    Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
    • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
    • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat, und
    • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit ein­planen und über­prüfen.

  • Energieeffizientes Bauen und Umbauen (z.B. KFW 431)
    • Die KfW fördert Bauprojekte, die den Energiebedarf und Energieverluste in Deutschland verringern. Zinsgünstige Kredite gibt es also sowohl für besonders klimafreundliche neue Häuser und Wohnungen, die Du baust oder kaufst, als auch für Bestandsimmobilien, die nach einem Umbau einen besseren energetischen Standard erreichen.
  • Erneuerbare Energien und Photovoltaik (z.B. KFW 270)
    • Mit den Förderprogrammen in diesem Bereich unterstützt die KfW den Bau, Ausbau und den Kauf von Anlagen für erneuerbare Energien. Beispiele sind etwa Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, Anlagen zur Stromgewinnung aus Wind- und Wasserkraft, Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen oder Batteriespeicher.

Was fördert die BAFA (BEG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Wichtig:

Hier müssen Sie sich selbst oder Ihr bevollmächtigter Energieberater um die jeweilige Förderungen bemühen.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Die folgende Übersicht zeigt einen Überblick über die geförderten Einzelmaßnahmen.
Wichtig ist dabei zu beachten, dass diese gesteigert werden können, wenn flankierende Maßnahmen mit eingezogen werden
(z.B. serielles Sanierien, QNG, …).
Dies sind in der Graphik nicht vollständig dargestellt.

Um die optimale Förderung zu erhalten sind jedoch individuelle Beratungen notwendig, welche einer umfassenden Beratung bedürfen und nicht qualifiziert und in 2-3 Sätzen dargelegt werden können.
Auch ist die jeweilige Kostenstruktur des Projekt als auch die individuellen Wünsche der Bauherren zu berücksichtigen.

Oberstes Ziel der Beratung sollte es stets sein, die Wünsche und Bedürfnisse der Bauherren mit zu berücksichtigen und in die Planungen mit einzubeziehen.

Was sind förderfähige Einzelmaßnahmen und wie werden diese gefördert?

Maßnahmen an der Gebäudehülle:

Die Maßnahmen an der Gebäudehülle sind mit 15 Prozent förderfähig. Mit einem iSFP ist diese Förderung auf 20% steigerbar.

  • 15 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • 15 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
  • 15 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung

Wenn ein iSFP im vor der Beantragung der Einzelmaßnahme erstellt und genehmigt wurde gibt es zusätzliche 5% Förderung. Hierzu muss nur bei der Beantragung der Einzelmaßnahme die iSFP Nummer mit angegeben werden.

Der iSFP wird von der BAFA mit 80% gefördert bis zu einer Förderhöhe von 1300 Euro für 1-2 Familienhäuser und bis 1700 Euro ab 3 Familienhäuser

Zusätzlich können weitere Förderungen berücksichtigt werden, wenn die richtigen Baumateralien und Programme herangezogen und kombiniert werden, z.B. QNG oder KFW 261 mit BEG EM.

Förderung von Maßnahmen an der Anlagentechnik:

  • 10 bis 45 % bei Heizungen (Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, erneuerbare Energien-Hybridheizungen, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Errichtung, den Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes)
  • 15 % für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • 15 % für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • 15 % für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen (Begrenzung des Antragstellerkreises ab dem 21. September 2022 auf Gebäude mit bis fünf Wohneinheiten. Bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten entfällt die Förderung aufgrund neuer gesetzlicher Pflichten zur Heizungsoptimierung)

Auch hier gilt wieder das bereits erwähnte, dass mit einem zuvor erstellten und genehmigten iSFP weitere 5% Förderung zugesprochen werden.

Heizungs-Tausch-Bonus:

Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Für die Förderung von Einzelmaßnahmen und für die Baubegleitung muss nur ein Antrag gestellt werden, auch wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Dabei gilt als Beginn der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Der Zuschuss wird nach Inbetriebnahme ausgezahlt. Die Förderungen gelten für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die durch Fachunternehmen ausgeführt werden und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern.

Stand-ardBoniMax.
Einzelmaßnahmen ZuschussZu-schussiSFP 3)Heizungs-Tausch 4)Wärme­pumpen-Bonus 5)Saubere Biomasse 6)Max. Förder­satz
Solarthermie25 %25 %
Biomasse10 %10 %5 %25 %
Wärmepumpe25 %10 %5 %40 %
Innovative Heizungstechnik25 %10 %35 %
EE-Hybrid25 %10 %5 %40 %
EE-Hybrid mit Biomasseheizung20 %10 %5 %5 %40 %
Wärmenetz-anschluss25 %10 %35 %
Gebäudenetz-anschluss25 %10 %35 %
Gebäudenetz Errichtung / Erweiterung25 %25 %
Gebäudehülle 1)15 %5 %20 %
Anlagentechnik 2)15 %5 %20 %
Heizungsoptimierung15 %5 %20 %

1) Gebäudehülle:

Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz.

2) Anlagentechnik

Anlagentechnik umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme.

3) iSFP-Bonus:

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.

4) Heizungs-Tausch-Bonus:

Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

5) Wärmepumpen-Bonus:

Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.

6) Bonus für saubere Biomasse (auch Innovationsbonus):

Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Umfassende Förderung von Efficiency Smart Home-Anwendungen

Es gibt eine Förderung von Efficiency Smart Home-Anwendungen, die zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beitragen. Das Spektrum der förderfähigen Maßnahmen reicht dabei von Smart Meter über Mess- und Steuerungstechnik bis hin zur Regelungstechnik. Bis zu 15 Prozent der Kosten werden übernommen.

Wichtig:

Bei allen Förderprogramme gilt es immer das Kleingedruckte zu lesen und nicht auf generelle Aussagen zu vertrauen, welche gerne auf Internetseiten veröffentlicht oder an Stammtischen verbreitet werden.