Welche Fördermittel gibt für mich?

Dies ist eine komplexe und komplizierte Frage und lässt sich nicht in 1-2 Sätzen beantworten.

Die eigentlich wichtige Frage muss lauten:

Welche Förderungmittel kann ich in Anspruch nehmen und was sind meine jeweiligen Einschränkungen/Voraussetzungen?

Es gibt am Markt aktuell neben den Ländern und Gemeinden 2 wichtige Fördermittelgeber, welche jeweils individuelle Fördervoraussetzungen / -programme haben, die zu prüfen und aufeinander abzustimmen sind.

  • die BAFA
  • die KFW

Was ist die BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in Eschborn, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) tätig ist. Sie ist zentral für die Umsetzung von Förderprogrammen (insb. Energie & Klimaschutz), die Außenwirtschaft (Exportkontrolle) und Wirtschaftsförderung zuständig.

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BAFA-Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein staatliches Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden. Es bezuschusst Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung, Fenstertausch oder Lüftungsanlagen mit 15 % bis zu 70 % der Kosten, um Energie zu sparen. Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Sie erhalten Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Die folgende Übersicht zeigt einen Überblick über die geförderten Einzelmaßnahmen.

Welche Schritte sind notwendig um eine BEG Einzelmaßnahme umzusetzen?

  1. Schritt: Einholung von Angeboten
    • Bevor Sie einen Antrag stellen können, müssen Sie sich von einem Fachunternehmen für Ihre geplanten Maßnahmen ein Angebot einholen. Für einige Fördermaßnahmen ist außerdem ein Energieeffizienz-Experte erforderlich.
    • Wichtig: Spätestens mit der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.
  2. Schritt: Beauftragung der technischen Projektbeschreibung
    • Für jedes Fördersegment ist entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte für eine technische Projektbeschreibung (TPB) zu beauftragen.
    • Der Fachunternehmer oder EEE stellt im Anschluss die TPB-ID zur Verfügung, die Sie für Ihren Antrag benötigen. Zusätzlich kann im Vorfeld des BEG Förderverfahrens die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) beauftragt werden.
    • Wichtig: Die TPB und der TPN haben eine Gültigkeit von maximal 2 Monaten. In diesem Zeitraum müssen TBP-ID bzw. TPN-ID verwendet werden.
  3. Schritt: Antrag stellen
    • Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, achten Sie darauf, das Dokument „Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung“ aufmerksam zu lesen.
    • Loggen Sie sich im BAFA-Portal in Ihr BAFA-Benutzerkonto ein und klicken auf den Button „+ NEUER ANTRAG“. Anschließend kann das entsprechende Online-Antragsformular von Ihnen mit Ihren Daten und Informationen gefüllt werden.
    • Wichtig: Sollten Sie noch über kein Benutzerkonto verfügen, können Sie dieses ganz unkompliziert im BAFA-Portal erstellen.
  4. Schritt: Umsetzung der Maßnahme
    • Nach Prüfung des Antrags wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Zuwendung bestimmt. Dies geschieht auf Basis der für die Maßnahme geplanten und im Antrag bezifferten Ausgaben. Abschließend wird ein Zuwendungsbescheid erstellt.
    • Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.
  5. Schritt: Einreichung des Verwenungsnachweises
    • Nach Abschluss der Maßnahme (Bspw. nach dem Einbau des energieeffizienten Fensters) bedarf es eines sogenannten Verwendungsnachweises, der belegt, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden.
    • Vor Einreichen des Verwendungsnachweises muss entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene EEE beauftragt werden, den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen.
    • Danach kann der Verwendungsnachweis vom Antragsteller oder der bevollmächtigten Person online im BAFA-Portal eingereicht werden.
  6. Schritt: Prüfung und Auszahlung
    • Nachdem Sie das Formular zum Verwendungsnachweis online ausgefüllt und die Nachweise (wie bspw. die Rechnungen) hochgeladen haben, wird dieser vom BAFA zusammen mit allen Nachweis-Dokumenten geprüft.
    • Erst nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.

Was ist die KFW?

Die KfW ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, eine staatliche deutsche Förderbank. Sie vergibt vor allem Förderkredite und Zuschüsse, zum Beispiel für Wohnen, Sanierung, Existenzgründung, Mittelstand, Umwelt- und Klimaschutz sowie Infrastruktur.

Was fördert die KfW?

Für Privatpersonen gibt es in Deutschland mehrere Förderarten: vor allem KfW-Programme für Bauen, Sanieren, Studieren oder Gründen, außerdem BAFA-Förderungen im Energiebereich sowie regionale Förderprogramme der Bundesländer.

Typische Förderbereiche im Bereich der energetischen Sanierung sind

  • Wohnen und Sanierung: Förderkredite und Zuschüsse für Neubau, Kauf, energieeffiziente Sanierung oder Barrierefreiheit.
  • Energie und Heizung: BAFA- und teils KfW-Förderungen für Maßnahmen rund um Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

Die wichtigsten KFW Programm im Bereich energetische Sanirung sind:

  • Energieeffizient Bauen (z.B. KFW 124)
    Der Kauf oder Bau eines KfW-Energie-Effizienzhauses wird durch ein Darlehen mit attraktivem Zinssatz und Tilgungszuschuss gefördert.
    • Förderkredit bis zu 100.000 Euro
    • für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen
    • gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
  • Energieeffizient Sanieren (z.B. KFW 261)
    Eine verbesserte Wärmedämmung sowie die Installation von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung wird bezuschusst. Seit März 2013 fördert die KfW auch die Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden (z. B. solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpenheizungen).
    • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
      Das Effizienz­haus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förder­produkten nutzen. Unter­schiedliche Zahlen­werte geben an, wie energie­effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenz­gebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energie­effizienz. – für Sanierung und Kauf
    • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
      Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuz­ahlenden Kredit­betrag und verkürzt somit die Lauf­zeit. Je besser die Effizienz­haus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss.Der maximale Tilgungs­zuschuss kann sich gegebenen­falls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energe­tische Fach­planung/Bau­begleitung beantragt wird.
    • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
  • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (z.B. KFW 297 + KFW 298)
    Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn
    • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
    • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
    • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
    • Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz einplanen und überprüfen.
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG (z.B. KFW 297 + KFW 298)
    Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
    • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
    • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat, und
    • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
    • Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit ein­planen und über­prüfen.
  • Energieeffizientes Bauen und Umbauen (z.B. KFW 431)
    • Die KfW fördert Bauprojekte, die den Energiebedarf und Energieverluste in Deutschland verringern. Zinsgünstige Kredite gibt es also sowohl für besonders klimafreundliche neue Häuser und Wohnungen, die Du baust oder kaufst, als auch für Bestandsimmobilien, die nach einem Umbau einen besseren energetischen Standard erreichen.
  • Erneuerbare Energien und Photovoltaik (z.B. KFW 270)
    • Mit den Förderprogrammen in diesem Bereich unterstützt die KfW den Bau, Ausbau und den Kauf von Anlagen für erneuerbare Energien. Beispiele sind etwa Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, Anlagen zur Stromgewinnung aus Wind- und Wasserkraft, Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen oder Batteriespeicher.