Kölsch Energieberatung – AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Kölsch Energieberatung“

§ 1 Vertragsinhalt und Beauftragung

Die Kölsch Energieberatungerbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGBs. Der Vertrag gilt zwischen Kölsch Energieberatung (Auftragnehmer)und dem Auftraggeber. Der Umfang des Auftrags wird dem Auftraggeber in einem schriftlichen Angebot unterbreitet. Der Auftraggeber stimmt dem Angebot und den AGBs durch schriftliche Auftragserteilung zu.

Abweichende entgegenstehende AGBs des Auftraggebers werden von der Kölsch Energieberatungnicht anerkannt. Die AGBs gelten auch dann, wenn die Kölsch Energieberatungin Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht und alle Verträge zwischen der Firma Kölsch Energieberatung und dem Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Form. Alle mündlichen Nebenabreden werden nicht von der Firma Kölsch Energieberatung anerkannt und bearbeitet.

§ 2 Energieberaterleistungen

Die Aufträge werden unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehender Vorschriften ausgeführt. Soweit es zur sachgemäßen Erledigung notwendig ist, wird der Auftraggeber bei Beteiligten oder dritten Personen Auskünfte einholen und Erhebungen durchführen und den Auftragnehmer zur Verfügung stellen.
Der Umfang der von Kölsch Energieberatung zu erbringenden Leistung wird bei Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt. Teilleistungen sind möglich. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen einer Partei nicht zugemutet werden kann, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
Ausdrücklich nicht geschuldet sind Planungsleistungen und Überwachungsleistungen in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Insbesondere sind ausgeschlossen die Objektüberwachung, Abnahme von Gewerken oder die Bauleitung zu Bauvorhaben.

§ 3 Nachträge / Änderungen

Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Die Vereinbarung zusätzlicher Arbeiten oder Änderungen des Auftrages bedürfen immer der Textform (übereinstimmende Erklärungen der Parteien). Nachträge können nur vom Auftraggeber oder einer ausdrücklich bevollmächtigten Person schriftlich beauftragt werden. Die bevollmächtigte Person hat dem Auftragnehmer die Vollmacht vorzulegen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 5. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich des jeweils gültigen Diskontsatzes an.

§ 5 Nebenkosten

Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Erstattung seiner Nebenkosten zzgl. MwSt. wie Fahrtkosten, sofern dies im Angebot nicht ausdrücklich bestimmt wird.

§ 6 Abschlagzahlungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen für bisher erbrachte Teilleistungen zu fordern.

§ 7 Subunternehmereinsatz

Der Auftraggeber gestattet ausdrücklich den Einsatz von Subunternehmern und Fachplanern.

§ 8 Mitwirkungsverpflichtung des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sämtliche notwendige Unterlagen für die vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers (z.B. Bestandspläne) rechtzeitig zu beschaffen und dem Auftragnehmer zu übergeben.

§ 9 Einstellung der Arbeiten

Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungen einzustellen:
– wenn der Auftraggeber mit einer Zahlungsverpflichtung im Verzug ist,
– wenn der Auftraggeber die zur Bearbeitung der Arbeiten notwendigen Unterlagen nicht vorlegt oder dem Auftragnehmer trotz rechtzeitiger Ankündigung der Zugang zum Objekt, sofern notwendig, verwehrt wird.

§ 10 Kündigungsrecht des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag nebst etwaigen Nachträgen zu kündigen:
– wenn der Auftraggeber mit einer Zahlungsverpflichtung im Verzug ist,
– wenn der Auftraggeber die zur Bearbeitung der Arbeiten notwendigen Unterlagen nicht vorlegt oder dem Auftragnehmer trotz rechtzeitiger Ankündigung der Zugang zum Objekt, sofern notwendig, verwehrt wird.
Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie ist erst zulässig, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber
ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Erfüllung obiger Positionen gesetzt und die Kündigung des Auftrags angedroht hat.
Für den Fall der Kündigung sind die anteilig erbrachten Leistungen brutto abzurechen. Weiterhin hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Bezahlung der restlichen Bruttovergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

§ 11 Kündigungsrecht des Auftraggebers

Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Im Übrigen richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften des BGBs.

§ 12 Abnahme

Die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers erfolgt spätestens nach Ablauf einer Prüfzeit des Auftraggebers für die Leistung des Auftragnehmers. Die Prüfzeit wird festgelegt auf zwei Wochen.
Wenn der Auftraggeber eine andere Person zur Erklärung der Abnahme bevollmächtigt, hat er dies dem Auftragnehmer unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht anzuzeigen.

§ 13 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Verletzungen der von ihm nach diesem Vertrag geschuldeten Pflichten nach den Vorschriften des BGBs. Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.
Für darüberhinausgehende Gefälligkeiten, Empfehlungen und Ratschläge haftet der Auftragnehmer gem.
§ 675 II BGB nicht. Zumindest ist seine Haftung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Auftraggeber zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.

§ 14 Versicherungsdeckung

Der Auftragnehmer unterhält eine Haftpflichtversicherung für Berufs- und Vermögensschäden für Energieberater.
Die Deckungssummen betragen:

  • 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie
  • 100.000 Euro für sonstige Vermögensschäden

Wird eine erweiterte Haftungssumme gewünscht, ist dies dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung mitzuteilen.

§ 15 Urheber und Verwertungsrechte

Alle vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen dürfen nur für das im Angebot angegebene Bauvorhaben verwendet werden.

§ 16 Erfüllungsort, Formerfordernisse an Änderungen und Ergänzungen, unwirksame Bestimmungen

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Neustadt an der Weinstraße.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
Die Kölsch Energieberatungist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, bleibt insoweit die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine dem Willen beider entsprechenden, angemessenen und rechtlich zulässigen Regelung treten, die dem Zweck der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Neustadt an der Weinstraße, den 28.01.2024

Alexander Kölsch