Blower Door Test

Sowohl für Neubauten als auch für Baumaßnahmen im Bestand, ist die luftdichte Gebäudehülle eine wichtige Voraussetzung für die Realisation moderner Energiekonzepte und ein wesentlicher Aspekt der Qualitätssicherung.
Sind Undichtigkeiten in der Gebäudehülle vorhanden, erhöhen sich die Lüftungswärmeverluste.

Werden Lüftungsanlagen im Gebäude installiert, ist die luftdichte Gebäudehülle für die einwandfreie Funktion der Anlagen erforderlich, denn Fehlströmungen im Gebäude verhindern die optimale Nutzung der Wärmerückgewinnung und Versorgung mit Zu- und Abluft. Bauschäden durch Feuchteeintrag in die Baukonstruktion können vermieden werden.

Auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden kann die luftdichte Ebene realsiert werden, um einen modernen Energiestandard oder sogar Passivhausstandard zu erreichen.
Es empfiehlt sich, während der Bauphase die Messungen je nach Bauphase als Qualitätskontrolle durchzuführen. Dies spart Zeit, Geld und Ärger. Durch die BlowerDoor Messung kann der Fachhandwerker sofort nacharbeiten. Spätere Öffnungen von fertigen Bauteilen wird dadurch vermieden…
„Richtig angewandt, kann ein solcher Test mit ergänzender Wärmebildbetrachtung auf Dauer Energieverschwendung in Höhe von mehreren Hundert Euro pro Jahr verhindern“, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB) für das Verfahren. Je nachdem welcher Gebäudeteil nicht richtig abgedichtet wurde, seien unter Umständen auch Folgeschäden zu befürchten, wenn Leckagen nicht frühzeitig entdeckt würden. „Ein undichter Folienanschluss unter dem Dach kann zusätzlich noch zur Durchfeuchtung der Dachdämmung und damit zu Schimmelbildung führen“, warnt der Verband.

Rechtliche Regelungen & Normen zum Blower-Door-Verfahren

Die Pflicht zur Durchführung einer Differenzdruckmessung – der Name Blower-Door-Test ist eigentlich eine Marke für entsprechende Messgeräte – wird in verschiedenen Normen und Gesetzen geregelt.

Die deutsche Norm DIN 4108, Teil 7, fordert den „Einbau einer luftundurchlässigen Schicht über die gesamte Fläche“ und schreibt Grenzwerte als sogenannte Luftwechselrate n50 vor. Um diese zu ermitteln dient ein spezielles Messverfahren: die Differenzdruckmessung bzw. der Blower-Door-Test.

Das Differenzdruckverfahren wurde in der ISO 9972:1996 und der darauf basierenden europäischen Norm EN 13829 „Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden. Differenzdruckverfahren laut DIN EN 13829:2001-02“ geregelt.

Etwas anders formuliert es das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG): Die geschuldete Luftundurchlässigkeit der Gebäudehülle verankert das Gebäudeenergiegesetz

  • in Teil 2 (Anforderungen an zu errichtende Gebäude), Abschnitt 1 (Allgemeiner Teil), § 13 (Dichtheit):„Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.“
  • Das Messen der Gebäudedichtheit einschließlich konkreter Dichtheitsanforderungen regelt dann aber § 26 (Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes) im Abschnitt 3 (Berechnungsgrundlagen und verfahren).
  • Für weitere Details nimmt das Gesetz hier DIN EN ISO 9972: 2018-12 Anhang NA und Anhang NB in Bezug.
  • Die EnEV hingegen fasste in § 6 (Dichtheit, Mindestluftwechsel), Satz 1, zusammen:
    „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Wird die Dichtheit überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 eingehalten sind.
  • Anlage 4 fordert die „Pflicht eines Blower-Door-Tests dann, wenn raumlufttechnische Anlagen eingebaut werden, also etwa eine kontrollierte Wohnungslüftung. Zudem wird der Blower-Door-Test meist gefordert, wenn Bauherren Bau-Fördergelder in Anspruch nehmen wollen.

So wird ein Blower-Door-Test durchgeführt

Aufbau des Differenzdrucks

Der Ablauf des Blower-Door-Tests lässt sich so beschreiben:

  1. Der Blower-Door-Test startet mit dem Schließen sämtlicher Fenster und Türen des Hauses. Gibt es eine Lüftungsanlage im Haus, muss auch diese außer Betrieb gesetzt und komplett abgedichtet werden.
  2. Dann setzt man einen verstellbaren Metallrahmen in eine Tür- oder Fensteröffnung ein. In den Rahmen wurde eine luftundurchlässige Plane gespannt, in der in einer kreisförmigen Öffnung ein Ventilator sitzt.
  3. Mit Hilfe dieses Ventilators saugt man Luft aus dem zu testenden Gebäude oder drückt diese dort hinein. Das gelingt, weil der Ventilator zuerst einen Unterdruck von 50 Pascal (Pa) im Haus erzeugt. Der Unterdruck bewirkt, dass Luft über Lecks in der Gebäudehülle gesaugt wird. Ein solches Leck könnte dann z. B. eine defekte Fensterdichtung sein, die dann erneuert und abgedichtet werden müsste.

So ein Leck führt schlimmstenfalls zu Bauschäden. Deshalb muss im Zuge des Blower-Door-Tests das Leck zwingend geortet werden.

Das geht so:

  • Solange der Unterdruck herrscht, checkt man mit geeigneten Messgeräten die Gebäudehülle von innen. Ein sogenannter Strömungsmesser oder eine Thermografiekamera wären geeignete Messgeräte. Auch Nebelgeräte kommen häufig zum Einsatz.
    Ob ein entdecktes Leck wirklich die Ursache für einen an ihm wahrnehmbaren Luftstrom darstellt, ist nicht immer sofort zu erkennen:

Leckage-Ortung:
Primäre, sekundäre und tertiäre Leckagen

  • Befindet sich das Leck direkt in der als Luftdichtheitsebene vorgesehenen Bauteilschicht, so spricht man hier von einer „primären Leckage“.
  • Liegt die Luft-Leckage dagegen in einer Bauteilschicht, die raumseitig der planmäßigen Luftdichtheitsebene angeordnet ist (z. B. Durchdringungen von Gipskartonverkleidungen, etwa für Steckdosen im ausgebauten Dachgeschoss), spricht man von einer „sekundären Leckage“, da sich Beim Blower-Door-Test zwar ein Luftzug bemerkbar macht, die eigentliche Ursache – die primäre Leckage – jedoch tiefer im Bauteil verborgen liegt (z. B. an einer unvollständigen Verklebung der luftdichtenden Folie).
  • Findet man wahrnehmbaren Luftströme in Bauteilschichten auf der raumabgewandten Seite der definierten Luftdichtheitsebene, so spricht man von „tertiären Leckagen“. Diese sind im Sinne des Blower-Door-Tests jedoch zu vernachlässigen.

Luftwechselrate pro Stunde n50

Ist die gesamte Gebäudehülle gecheckt und sind die Lecks geortet, folgt die eigentliche Gebäudedichtheitsprüfung:

Dazu stellen Sie den Ventilator aus, um die natürliche Druckdifferenz sowie den Einfluss von Wind und thermischem Auftrieb herauszufinden. Anschließend steuern Sie mit dem Ventilator unterschiedliche Druckpunkte an und messen die jeweiligen Volumenströme am Ventilator.

Steht die Messreihe, ermitteln Sie die natürliche Druckdifferenz erneut und berechnen anschließend den „n50-Wert“. Der n50-Wert gibt an, wie oft bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal (Pa) in einer Stunde das gesamte Gebäudeinnenvolumen ausgetauscht wird. Zulässige Grenzwerte finden sich in DIN 4108-7 und der Energieeinsparverordnung (EnEV). Danach gilt ein Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen als luftdicht, wenn der n50-Wert nicht größer ist als 1,5, bei allen anderen Gebäuden liegt der Grenzwert bei 3.Der n50-Wert steht für eine spezifische Luftwechselrate. Deshalb lässt sich der Volumenstrom, den man benötigt, um 50 Pa Druckunterschied zu erzeugen, ins Verhältnis zum Innenvolumen des Gebäudes setzen. Vorausgesetzt, vor dem Blower-Door-Test wurden die Randbedingungen und Einflussfaktoren, darunter Temperaturen, festgehalten.

Allerdings reicht es nicht aus, eine Druckdifferenz von 50 Pascal zu erzeugen und dann einmalig zu messen. Vielmehr ist beim Blower-Door-Test eine Reihe von Messungen bei verschiedenen Druckdifferenzen nötig.Die Norm verlangt die Messung in 10er-Schritten von 0 bis 100 Pascal. Zwar sei es möglich, die Messung vorher abzubrechen, dies müsse dann in der Dokumentation begründet werden. Blower-Door-Tests bei diesem extremen Druckunterschied machen laut Fachexperten Sinn, weil sichtbar werde, ob die luftdichte Schicht der hohen Belastung Stand hält. Lösen sich etwa bei 100 Pascal Druckdifferenz die Verklebungen der Folie nicht, die die luftdichte Schicht bilden, kann man davon ausgehen, dass sie dauerhaft dicht halten.

Fehler bei der Durchführung

Trotz der Regelung des Luftdichtheitstests in der Messnorm DIN EN 13829 kann es zu Fehlinterpretationen kommen. Denn der bei einer bestimmten Druckdifferenz ermittelte Leckagestrom kann zu unterschiedlichen Bezugsgrößen ins Verhältnis gesetzt werden. Bei dem häufig verwendeten n50-Wert dient beispielsweise das Gebäudeinnenvolumen als Bezugsgröße. Diese Maße dürfen Messdienstleister daher nicht einfach ungeprüft aus den Bauzeichnungen übernehmen, da Änderungen im Fußbodenaufbau oder nachträglich abgehängte Decken, die nicht in den Plänen verzeichnet sind, dazu führen können, dass das tatsächliche Gebäudevolumen kleiner als das berechnete ausfällt. Die errechnete Luftwechselrate differiert dann entsprechend.Die in Plänen dargestellten Maße sollten daher zumindest stichprobenartig überprüft und dies genau dokumentiert werden. Denn die Norm DIN EN 13829 fordert, dass alle Berechnungen nachvollziehbar zu dokumentieren sind.Weitere Fehlerquellen liegen in der ungenügenden Vorbereitung des Prüfobjekts oder falschen Voraussetzungen. So darf z. B. der Mittelwert der natürlich vorkommenden Luftdruckdifferenz zwischen dem Gebäudeinneren und der Umgebung zum Zeitpunkt der Blower-Door-Messung nicht höher sein als fünf Pascal. Außerdem müssen bei der Messung alle Türen zwischen beheizbaren Räumen geöffnet sowie absichtlich vorhandene Öffnungen nach außen abgedichtet werden.Wie man ein Gebäude für einen Luftdichtheitstest vorbereitet, hat auf Anregung des FLiB e. V. eine branchenübergreifende Arbeitsgruppe in einer entsprechenden Checkliste erarbeitet. Weitere Infos finden Sie dazu in einem Fachbeitrag aus GEB 05/2014.Doch auch, wenn die Randbedingungen stimmen, die Luftdurchlässigkeitsmessung sach- und normgerecht durchgeführt wurde und sämtliche Werte korrekt berechnet sind, kann es laut FLiB noch zu Fehlinterpretationen dann kommen, wenn aus den für das Gebäude insgesamt ermittelten Messergebnissen unzulässige Rückschlüsse auf die Luftdichtheit einzelner Bauteile oder Bauteilschichten gezogen werden.

Muß ein Haus atmen?

Wer glaubt, ein Gebäude müsse Ritzen und Fugen haben, um „natürlich zu atmen“, liegt falsch. Ein solcher Luft wechsel erfolgt unkontrolliert, es gelangt zu viel oder zu wenig Frischluft ins Gebäudeinnere; Schadstoffe und Staub aus der Dämmung mischen sich zudem in die Raumluft.
Die Lüftung eines Gebäudes sollte daher über das mehrmalige Öffnen der Fenster oder aber durch eine Lüftungsanlage erfolgen.
Von einem luftdichten Gebäude spricht man, wenn die Luft im Gebäude unter Prüfbedingungen nicht häufiger als drei Mal pro Stunde ausgetauscht wird. Wird eine Lüftungsanlage im Haus installiert, darf der Luftwechsel gemäß Energie- einsparverordnung bei Prüfdruck max. 1,5 Mal pro Stunde betragen.
„Luftdicht“ bedeutet dabei nicht das totale luftdichte Verschließen, sondern meint die Vermeidung ungewollter Leckagen in der Gebäudehülle.
Warmluft strömt durch Fugen nach außen – das kostet Energie. Gleichzeitig transportiert die warme Luft Feuchtigkeit, die sich in der Außenwand des Gebäudes abkühlt und kondensiert; das entstehende Tauwasser kann zu schwerwiegenden Bau- schäden führen. Dringt Außenluft durch Fugen ins Gebäude innere, werden zudem Allergene aus der Dämmung und Staubpartikel in das Haus transportiert; gesundheitliche Beein-trächtigungen können die Folge sein.

Das Blower Door Messverfahren
(https://www.blowerdoor.de/messsysteme/blowerdoor-standard/blowerdoor-messprinzip)

Typische Leckagen

Konstruktionsbedingte Leckagen bzw. Undichtigkeiten treten oft an Anschlüssen und Durchdringungen auf. Hier sollte die Luftdichtheitsschicht insbesondere detailliert geplant werden, um spätere kostenintensive Nachbesserungen zu vermeiden.

Typische Leckagen treten überwiegend in folgenden Bereichen auf:

  •     Bei Verbindungen und Stößen von Bauteilen
  •     Bei Rohr- und Kabeldurchführungen durch die Luftdichtheitsschicht
  •     Bei Anschlüssen zum Boden (z. B. Türen und bodentiefe Fenster)
  •     An Stoßstellen verschiedener Baumaterialien (z. B. Massiv-/Leichtbau)
  •     Bei Anbauten und Erkern, an Fenster- und Außentürlaibungen
  •     Bei Dachflächenfenstern und Gauben sowie Bodenluken

Quelle: https://www.energie-experten.org/bauen-und-sanieren/neubau/bauwerksabdichtung/blower-door-test